Behandlungsablauf:Die logopädische Behandlung erfolgt aufgrund einer ärztlichen
Verordnung.
Bei Verdacht auf eine Sprach,- Sprech- oder Stimmstörung wenden sie
sich bitte immer an den/die ArztIn ihres Vertrauens. Er/Sie wird ihnen
im Bedarfsfall eine Verordnung ausstellen.
Lassen sie sich die Verordnung erst ausstellen, nachdem sie mit
uns einen Termin vereinbart haben, damit das Rezept seine Gültigkeit
nicht verliert.
Nach unserer Terminabsprache führen wir eine ausführliche Diagnostik
mit Anamnese und Befunderhebung bei dem Patienten durch. Daraufhin
wird der individuelle Therapieplan besprochen. Im Anschluss erfolgt dann
die weiter führende Therapie.
Wann sollte ein Kind zu uns kommen?
Leider gibt es nicht den Zeitpunkt, wann ein Kind auffällig
ist.
Wenn sie bei ihrem Kind bemerken, dass
es schwer verständlich spricht
sein Wortschatz zu klein erscheint
sein Satzbau fehlerhaft ist
die Gesamtentwicklung verzögert erscheint, oder große
Unterschiede zu anderen
Entwicklungsprozessen auftreten
sprechen sie mit ihrem/ihrer ArztIn.
Wenn jedoch keine weitergehende Therapie erforderlich ist, reichen
oft einige Informations– oder Beratungsgespräche mit den Eltern aus,
um die Sprachentwicklung auf den Weg zu bringen.
Früherkennung
ist wichtig!
Fragen sie dann nach einem Rezept für eine
Erstbefundung bis
max. 5 Stunden.
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